Die Pflegeversicherung ist unverzichtbar für die Absicherung sozialer Risiken. Doch angesichts der demografischen Entwicklung steht sie auch vor großen Herausforderungen. Künftig wird einer von zwanzig Einwohnern in Deutschland pflegebedürftig sein.
Das Bundeskabinett hat nun den Fünften Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung beschlossen, um dem Problem zu begegnen.
Der Bericht, der alle vier Jahre dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt wird, gibt einen umfassenden Überblick und Detailinformationen über die Situation der Pflegeversicherung in den Jahren 2007 bis 2010:
In unserer immer älter werdenden Gesellschaft gibt es immer mehr Pflegefälle. Heute brauchen circa 2,4 Millionen Menschen Pflege, in wenigen Jahrzehnten werden es über vier Millionen sein. Darum muss auch die Pflegeversicherung leistungsfähiger werden.
Deutschland braucht bedarfsgerechte Leistungen für Pflegebedürftige. Das gilt besonders für Demenzkranke. Auch pflegende Angehörige brauchen mehr Unterstützung. Der Grundsatz “ambulant vor stationär” soll weiter gestärkt, die Attraktivität des Pflegeberufs gesteigert werden. Die Pflegefinanzierung wird auf eine nachhaltigere Grundlage gestellt: der Beitragssatz wird ab 2013 um 0,1 Prozentpunkte erhöht und die private Vorsorge, ebenfalls ab 2013, steuerlich gefördert.
Demente brauchen besondere Hilfe
Auch die Zahl der Demenzkranken – derzeit 1,4 Millionen – wird deutlich ansteigen. Demenzkranke Menschen leiden an einem Verfall ihrer geistigen Leistungen. Sie brauchen darum andere Pflege als Menschen mit rein körperlichen Gebrechen. Noch ist der spezielle Hilfebedarf Demenzkranker nicht vollends in den Leistungen der Pflegeversicherung berücksichtigt.
Um festzustellen, unter welchen Voraussetzungen die Versicherung leisten muss, ist ein neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit bei Dementen erforderlich. Die noch offenen Fragen, die insbesondere die Umsetzung betreffen, werden schnellstmöglich geklärt und ein Zeitplan erstellt. Die Arbeiten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden im Laufe dieser Legislaturperiode abgeschlossen. Dazu erhält der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs einen Auftrag.
(Quelle: BMG, 20. Dezember 2011)
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