Leistungen der Pflegekasse
Wenn Menschen ohne fremde Hilfe nicht mehr zurechtkommen, weil sie Pflegebedürftig geworden sind, haben sie vermutlich Anspruch auf eine Pflegestufe.
Dazu ist es lediglich notwendig einen entsprechenden Pflegeantrag zu stellen. Rufen Sie einfach bei der zuständigen Pflegekasse an und beantragen sie Leistungen der Pflegeversicherung, beantragen Sie eine Pflegestufe.
Begutachtung durch den MDK
Nach dem der Pflegeantrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) damit, eine Begutachtung durchzuführen. Dazu kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter des MDK zu Ihnen nach Hause und erstellt ein Pflegegutachten.
Der Bescheid der Pflegekasse
Die Pflegekasse erhält, im Normalfall innerhalb von 24 Stunden nach der Begutachtung, das Pflegegutachten des MDK und erstellt auf Basis des Pflegegutachtens einen Bescheid. Falls dieser Bescheid zu einer gerechten Pflegestufe führt, ist alles in Ordnung.
Sie haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung und erhalten eine gerechtfertigte Einstufung in eine Pflegestufe.
Falls der Bescheid er Pflegekasse nicht zur erforderlichen Pflegestufe führt, sollten Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und diesen möglichst kurzfristig begründen – oder im besten Fall professionell begründen lassen.
Mit einem Pflegetagebuch zur Pflegestufe
Spätestens nach einem ablehnenden Bescheid, also der abgelehnten Pflegestufe, sollen Sie ein Pflegetagebuch führen. In diesem Pflegetagebuch sollen Sie alle Hilfestellungen (sogenannte Verrichtungen) dokumentieren, die täglich anfallen.
Das steht überall so geschrieben und wird auch überall so beraten. Das Pflegetagebuch führt dann also zur gerechten Pflegestufe?!
Nach dem formlosen Widerspruch (innerhalb der Monatsfrist) erhalten Sie von der Pflegekasse eine Eingangsbestätigung und den Hinweis auf das Führen eines solchen Pflegetagebuchs. Das alles klingt selten wie eine Empfehlung, als viel mehr wie eine Anweisung. Es sieht eher danach aus, als wäre es Ihre Pflicht als Mitglied einer Pflegekasse, ein Pflegetagebuch führen zu müssen.
Aber das ist selbstverständlich Unsinn!
Ohne Pflegetagebuch zur Pflegestufe
In der Praxis führt ein Pflegetagebuch nicht zur Pflegestufe! In der Praxis liest sich ein Gutachter (w/m) des MDK ein solches Pflegetagebuch überhaupt nicht durch. In den meisten Fällen wird das Pflegetagebuch nicht einmal beachtet!
Warum also ein Pflegetagebuch führen, wenn pflegende Angehörige sowieso schon keine Freizeit mehr kennen und pflegende Angehörige auch ohne Pflegetagebuch, in den meisten Fällen, am Rande ihrer Kräfte sind?
Steuertagebuch statt Steuererklärung
Für die Leser, die einen Zweifel an der Kritik gegenüber dem Pflegetagebuch haben, gibt es ein nettes (wenn auch nicht ganz ernst zu nehmendes Beispiel).
Warum überzeugen Sie das Finanzamt im kommenden Jahr nicht mal mit einem Steuertagebuch? Statt sich an Steuerregeln zu halten, dokumentieren Sie einfach in einem (Steuer)Tagebuch, warum es Ihnen nicht möglich ist, Steuern zu zahlen.
Die Steuerregeln sind in diesem Beispiel das Gegenstück zu den Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (BRi).
Mit anderen Worten:
Sie könnten theoretisch durch ein Pflegetagebuch nachweisen, dass der Pflegebedarf höher ist, als der MDK diesen im vorstehenden Pflegegutachten dargestellt hat. Aber dazu müssten Sie die Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit kennen!
Voraus gesetzt, dass die Gutachterinnen und Gutachter Ihre Aufzeichnung im Pflegetagebuch überhaupt berücksichtigen.
Sie erkennen vermutlich die vergleichbaren Komponenten
- Pflegetagebuch = Steuertagebuch
- MDK-Gutachter(in) = Finanzbeamte(r)
- Pflegegutachten = Steuerbescheid
Das Pflegetagebuch war sicher einmal eine gute Idee. So lange es aber die abhängigen Strukturen im Pflegesystem gibt, führt das Pflegetagebuch nicht – oder nur sehr selten – zu einer gerechtfertigten Pflegestufe.
Na bitte Sie haben mir mit Ihrem hier geschriebenen Bericht zum Pflegetagebuch praktisch das gesagt was ich auch schon genauso sehe, ich muss meine schwer kranke Mutter jeden Tag viele Stunden pflegen und dann noch alles aufräumen, putzen, Wäsche waschen fast jeden Tag, Bett neu beziehen, einkaufen gehen, alle Erledigungen wie Medikamente holen, Arztbesuche und und so weiter Tag für tag, Woche für Woche erledigen und dass für 316 €
Pflegegeld nicht zu schaffen geschweige den das man mehr als fertig ist.
Dann der Begutachter der bei uns war hatte in seinem Gutachten vieles behauptet welches nicht der Wahrheit entsprach.
Guten Morgen,
im Grunde genommen ist es schade, dass auch Sie diese Erfahrung machen mussten. Pflegende Anhörige leisten täglich sehr viel und haben wenig Zeit ein solches Pflegetagebuch zu führen. Daher wäre es wirklich sinnvoll, wenn dieser zusätzliche Zeitaufwand in der Praxis auch gewürdigt werden würde.
Ärgern Sie sich nicht zu sehr. Es ist schön zu lesen, wie Sie sich um Ihre Mutter kümmern! Ihre Mutter ist Ihnen sicher von Herzen dankbar, dass Sie so für sie da sind.
Herzliche Grüße
Ihr BWPN-Team