Eine Betreuungsverfügung ist dann sinnvoll, wenn Sie oder ein Angehöriger seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann und keine Person des Vertrauens aus dem Verwandtschafts- oder Freundeskreis dazu in der Lage ist. Bei einer Betreuungsverfügung wird über das Vormundschaftgericht ein Betreuer für Sie bestellt, der Ihre Angelegenheiten für Sie erledigt und der vom Gericht kontrolliert wird.
Es ist immer sinnvoll so eine Entscheidung zu treffen, solange man noch geistig in der Lage ist zu entscheiden und zu verstehen, was eine Betreuungsverfügung für Konsequenzen hat.
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