Eine Betreuungsverfügung ist dann sinnvoll, wenn Sie oder ein Angehöriger seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann und keine Person des Vertrauens aus dem Verwandtschafts- oder Freundeskreis dazu in der Lage ist. Bei einer Betreuungsverfügung wird über das Vormundschaftgericht ein Betreuer für Sie bestellt, der Ihre Angelegenheiten für Sie erledigt und der vom Gericht kontrolliert wird.

Es ist immer sinnvoll so eine Entscheidung zu treffen, solange man noch geistig in der Lage ist zu entscheiden und zu verstehen, was eine Betreuungsverfügung für Konsequenzen hat.

Richtlinien / Gesetze

§ 1901c
Schriftliche Betreuungswünsche, Vorsorgevollmacht

Wer ein Schriftstück besitzt, in dem jemand für den Fall seiner Betreuung Vorschläge zur Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat, hat es unverzüglich an das Betreuungsgericht abzuliefern, nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat. Ebenso hat der Besitzer das Betreuungsgericht über Schriftstücke, in denen der Betroffene eine andere Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat, zu unterrichten. Das Betreuungsgericht kann die Vorlage einer Abschrift verlangen.