Der Höherstufungsantrag wurde abgelehnt

Die Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) hat ergeben, das der Antragsteller einen Pflegebedarf unterhalb der angestrebten Pflegestufe hat.

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Ablehnung der Höherstufung ungerechtfertigt erfolgte und der Antragsteller mit dem vom Gutachter festgestellten Hilfebedarf nicht ausreichend pflegerisch zu versorgen ist, können Sie innerhalb von einem Monat nach Eingang des Ablehnungsbescheides Widerspruch einlegen.

Damit die Ablehnung der Höherstufung in einem Widerspruchsverfahren auch wirklich zu einer Höherstufung der Pflegestufe führt, sollten Sie sich die unabhängige Unterstützung durch die Pflegesachverständigen des bundesweiten Pflegenetzwerkes sichern.

(Widerspruch nach Ablehnung der Höherstufung)