Das Risiko, dass eine Person aus der eigenen Familie Pflegebedürftig wird steigt mit den wachsenden Zahlen der älter werdenen Gesellschaft an. Daher ist es wichtig, dass Sie frühzeitig über den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung nachdenken. Allerdings ist dies bei der Vielzahl der unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften mit den dazu gehörigen Versprechungen nicht einfach. Nach unserer Recherche gibt es drei verschiedene Varianten, die wir Ihnen kurz vorstellen möchten:
Die Pflegerentenversicherung
Bei der Pflegerentenversicherung zahlen Sie jeden Monat einen bestimmten Beitrag und erhalten im Fall einer Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente ausgezahlt. Die Höhe der monatlichen Rente hängt dabei von der Höhe der jeweiligen Pflegebedürftigkeit ab. Ein Vorteil der Pflegerentenversicherung ist, dass diese sich weniger an die Einstufung in eine der Pflegestufen orientiert, sondern stärker abhängig ist, wie stark das eigene Leben durch die plötzliche Pflegebedürftigkeit eingeschränkt ist.
Aber Vorsicht:
Aus unserer Sicht ist dies zunächst Theorie. Denn ohne die Einstufung in eine der Pflegestufen könnte es schwierig werden, dem Versicherungsunternehmen gegenüber plausibel darzustellen, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, die eine Auszahlung der monatlichen Rente rechtfertigt.
Die Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung zahlt in Abhängigkeit der Höhe einer Einstufung in eine der drei Pflegestufen einen festen Betrag. Wichtig ist bei dieser Variante in jedem Fall die Einstufung in eine der Pflegestufen. Wie hoch der monatliche Auszahlungsbetrag später ausfällt, wird im Normalfall von der gesetzlichen Einstufung der Pflegestufe selbst abhängig gemacht. So erhalten Versicherte normalerweise mit der Pflegestufe III 100% der vereinbarten Tagessätze, mit der Pflegestufe II sind es zum Beispiel 60% und mit der Pflegestufe I zum Beispiel noch 25% vom vereinbarten Tagessatz. Berechnen Sie also in einem solchen Fall dringend vor dem Abschluss einer Versicherungspolice Ihre persönliche Versorgungslücke, die ab Pflegestufe I zu erwarten ist.
Pflegekostenpolicen
Eine Pflegekostenpolice ist die sinnvollste Variante, wenn die tatsächlichen Kosten in voller Höhe, also zu 100% gedeckt werden sollen. Das bedeutet, dass diese Versicherungsform die finanzielle Lücke, die durch Pflegeleistungen entsteht, in voller Höhe ausgleicht. Das gilt dann auch für die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung.
Beachten Sie die Versicherungsbedingungen
Wie bei allen Versicherungspolicen gilt bei allen drei oben genannten Varianten, dass Sie sich genau die Verischerungsbedingungen (auch das sogenannte “Kleingedruckte”) genau durchlesen und sich am besten noch von einer neutralen Stelle ausführlich beraten lassen. Unumgänglich aus unserer Sicht ist zu, Beispiel eine Beitragsfreistellung nach dem der Fall der Pflegebedürftigkeit eingetreten ist.
Bitte beachten Sie
Da wir generell keine Beratung für Versicherungen durchführen, dient dieser Beitrag lediglich Ihrer Information. Lassen Sie sich daher vor dem Abschluss einer Police ausführlich beraten und vergleichen Sie vorher kostenlos.
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